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Aktuelle Entscheidung AG Frankfurt am MainDie Presse- und Meinungsfreiheit schützt Betreiber von Blogs davor, für Inhalte von Beiträgen zu haften, die sie nicht kennenDas Gericht erklärt ausdrücklich, dass der Betreiber nicht verpflichtet ist, die Beiträge vor Veröffentlichung zu prüfen und daher auch nicht als Störer haftet.(Urteil vom 16.7.2008 31 C 2575/07-17) Das Amtsgericht lehnt ausdrücklich eine Verpflichtung des Betreibers zur Vorab-Zensur ab. Eine solche Pflicht würde alle Beiträge betreffen, also auch die zulässigen Meinungsäußerungen und würde das Modell von Internetforen und Blogs insgesamt in Frage stellen.http://medien-internet-und-recht.de/ Das Oberlandesgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 22.08.2006 (7 U 50/06) ebenfalls eine generelle Pflicht zur Vorab-Zensur abgelehnt, allerdings im konkreten Fall eine Prüfungspflicht für ein Forum angenommen, wenn entweder der Betreiber durch einen eigenen kritischen Beitrag rechtswidrige Beiträge vorhersehbar provoziert hat oder oder ihm mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht bekannt geworden ist.Vortrag von Dr. Thomas Lapp"Vom wettbewerblichen Dialog zum vergabebegleitenden Trialog- Konfliktmanagement mit Mediation im Wettbewerb privater und öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister -"gehalten am 15.11.2006 beim 2. ReH..Mo Symposium "IT-Dienstleistungen für Justiz und Verwaltung - Zuständigkeit, Wettbewerb, Innovation" in Passau als Folien (pdf 183 kb) oder als Notizseiten (pdf 183 kb) mit zusätzlichen Anmerkungen zum Download als pdf."Das IT-Projekt in der Krise Möglichkeiten der Konfliktbewältigung"gehalten am 26.10.2006 beim Bayrischen IT-Rechtstag auf der Systems in München als TV-Stream sowie die Folien dazu zum Download als pdf. |