Besonderes elektronisches Anwaltspostfach kommt doch nicht zum 1. Januar

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Einführung des beA verschoben

Die Bundesrechtsanwaltskammer teilt mit, dass die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfach nicht zum 01.01.2016 erfolgen wird. Die Nutzerfreundlichkeit wird als Hauptgrund für die Verschiebung genannt. Die besonderen Anforderungen der Bundesrechtsanwaltskammer werden hier vom Anbieter offenbar noch nicht erfüllt.

Nutzerfreundlichkeit

Gerade bei Einführung neuer Technologien ist die Nutzerfreundlichkeit ein zentrales Element. immer wieder wird Deutschen Technikfeindlichkeit vorgeworfen. Bei genauer Betrachtung werden jedoch moderne Technologien auch in Deutschland sehr schnell angenommen, wenn die Vorteile offensichtlich und die Nutzung einfach sind. Es ist daher sicherlich kein Fehler, wenn besonders auf die Nutzerfreundlichkeit geachtet wird.

Zeitplan offen

Ein neuer Zeitplan für die Einführung ist noch nicht bekannt gegeben.

 

 

 

 

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