itsa365 IT-Sicherheit und IT-Compliance
— 16. Mai 2024 Kommentare deaktiviert für itsa365 IT-Sicherheit und IT-Compliance 30IT Security Update – Special Edition „IT-Sicherheitsrecht kompakt“ Do, 16.05.2024, 09:00 – 11:30
IT-Sicherheit und IT-Compliance 10:30-11:00
IT-Compliance bedeutet, dass Unternehmen alle Anforderungen an die IT-Sicherheit erfüllen müssen. die Anforderungen an die IT-Sicherheit in Unternehmen sind komplex und nicht einfach zu erfüllen. Verstöße können leicht zu Schäden führen. Anhand eines konkreten Beispiels wird in dem Vortrag erklärt, worauf es ankommt.
Die gefälschte E-Mail
Zwei Unternehmen schließen Ankaufvertrag über einen gebrauchten Pkw Preis von 13.500 €. Die Käuferin bittet darum, die Rechnung per E-Mail zu senden. Die Verkäuferin sendet per E-Mail die Rechnung, in der im Briefkopf und in der Fußzeile die Bankverbindung genannt ist. 2 Minuten später kommt bei der Käuferin eine weitere E-Mail – angeblich von der Verkäuferin – an, mit der eine neue Rechnung gesendet wird. Der Briefkopf mit der Bankverbindung ist unverändert, in der Fußzeile ist allerdings eine andere Bankverbindung mit einer natürlichen Person als Kontoinhaber genannt. Die Käuferin überweist den Kaufpreis an die neue Bankverbindung. Die Verkäuferin akzeptiert dies nicht und verlangt nach wie vor Zahlung des Kaufpreises.
Kaufpreis ist nicht bezahlt
Die Überweisung an die falsche Bankverbindung genügt nicht. Die Verkäuferin kann nach wie vor den Kaufpreis verlangen.
Gegebenenfalls muss die Käuferin vom Kontoinhaber die zu Unrecht geleistete Zahlung zurückverlangen.
Mangelnde IT-Sicherheit?
Die Käuferin macht geltend, dass die Verkäuferin durch mangelnde Vorkehrungen zur IT-Sicherheit dafür verantwortlich ist, dass es überhaupt zur zweiten E-Mail kommen konnte. Aus diesem Grund soll die Verkäuferin den Schaden tragen.
Keine Vereinbarungen zur IT-Sicherheit
Die Parteien haben keine Vereinbarung zur IT-Sicherheit getroffen, gegen die die Verkäuferin hätte verstoßen können. Damit gelten nur die allgemeinen Anforderungen an die IT-Sicherheit.
Keine gesetzlichen Regelungen zur E-Mail-Sicherheit
Gesetzliche Regelungen konkret zur Sicherheit per E-Mail gibt es nicht. Es gibt lediglich eine Orientierungshilfe des Arbeitskreises „Technische und organisatorische Datenschutzfragen“ der Datenschutzkonferenz mit dem Titel „Maßnahmen zum Schutz
personenbezogener Daten bei der Übermittlung per E-Mail“.
IT-Sicherheit und Datenschutz
Beim Datenschutz geht es um den Schutz natürliche Person vor dem missbräuchlichen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten. Bei IT-Sicherheit geht es um den Schutz von Informationen im Unternehmen. Die Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und IT-Sicherheit können weitgehend identisch sein. Die Anforderungen sind aber unterschiedlich und das OLG Karlsruhe hat in seiner Entscheidung die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht für maßgebend gehalten.
Folien zum Vortrag:
IT-Sicherheit und IT-Compliance – was müssen Unternehmen tun itsa365 Mai 2024

