IT-Recht (Software-, Hardware-, Projektverträge etc.)

Für Softwareanbieter, Hersteller von Standardsoftware und Anbieter von Individualsoftware erstellen wir alle für den Vertrieb erfoderlichen  Verträge, insbesondere Lizenzverträge, Pflegeverträge, Serviceverträge, Vertriebsverträge. Für Systemhäuser, Systemintegratoren bieten wir Projektverträge, Outsourcing, Service-Level-Agreements, rechtliche Steuerung von IT-Projekten, Beratung bei Projektkrisen. Diese Unternehmen unterstützen wir auch, soweit die Beschaffung durch öffentliche Auftraggeber auf Basis von EVB-IT erfolgt. Webdesignern erstellen wir Verträge mit ihren Kunden über Erstellung und Pflege von Webseiten, Webshops, Online-Communities und Web-Portalen.

Wir unterstützem auch Unternehmen beim Einkauf von Standardsoftware, Aufträgen zur Anpassung, Customizing oder Parametrisierung von Standardsoftware, Bestellung von Individualsoftware sowie Beauftragung von Webseiten, Webshops, Online-Communities und Web-Portalen.

Öffentliche Auftraggeber unterstützen wir bei IT-Beschaffung auf Basis der EVB-IT.

Wir beraten Unternehmen beim Einsatz von Open-Source-Software und in allen Fragen zum Urheberrecht, insbesondere bei Software.