AGB-Recht im IT-Recht
— 17. Juli 2026 Kommentare deaktiviert für AGB-Recht im IT-Recht 4Wer Verträge im Informationstechnologierecht gestaltet, greift fast zwangsläufig auf Standardklauseln zurück. Ob SaaS-Vertrag, agile Softwareentwicklung oder IT-Infrastrukturprojekte – vorformulierte Bedingungen sichern das Geschäftsmodell und schaffen Effizienz. Doch die rechtlichen Hürden im deutschen AGB-Recht ($\S\S\ 305\text{ ff. BGB}$) sind bekanntermaßen hoch, und die Rechtsprechung zur IT-spezifischen AGB-Kontrolle verschärft sich zusehends.
In meinem aktuellen Vortrag beim Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) werde ich die neuralgischen Punkte der AGB-Kontrolle im IT-Recht analysieren.
In der Praxis herrscht oft der Irrglaube vor, man könne die strenge AGB-Kontrolle umgehen, indem man Verträge als „verhandelt“ deklariert oder salvatorische Klauseln vorschaltet. Die gesetzliche Realität sieht anders aus.
Das größte Risiko unwirksamer AGB ist der „Alles-oder-Nichts“-Effekt: Nach dem gesetzlichen Verbot der geltungserhaltenden Reduktion fällt eine unwirksame Klausel restlos weg. An ihre Stelle tritt das gesetzliche Recht, wasoft mindestens eine Partei unangemessen und sachfremd findet.
AGB-Recht im IT-Sektor ist kein statisches Formularwesen, sondern risikoreiches Business-Engineering.
Bei Vertragsabschluss mit fremden AGB, die von der Gegenseite gestellt werden, muss man stets die Risiken der Klauseln ermitteln. Je nach Verhandlungsmacht kann man verhandeln, ggfls. die Risiken mindern oder Kompensation an anderer Stelle erlangen.

