DSGVO – Datenschutz in der Anwaltskanzlei

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Datenschutz in der Anwaltskanzlei

Welche Anforderungen stellt die Datenschutz Grundverordnung an Anwaltskanzleien?

Neben Ärzten und Geistlichen sind Rechtsanwälte  am längsten mit Geheimhaltungspflichten vertraut. Eigentlich beste Voraussetzungen, datenschutzrechtliche Anforderungen umzusetzen. Aber die traditionelle anwaltliche Verschwiegenheitspflicht ist nicht identisch mit den Vorschriften des Datenschutzrechts. An manchen Stellen, beispielsweise Auskunftspflichten, gibt es sogar Widersprüche zwischen den Geheimhaltungsinteressen der Mandanten und datenschutzrechtlichen Pflichten. Hier sieht die DS-GVO ausdrücklich Ausnahmen und Sonderregelungen für Rechtsanwälte und andere beruflich zur Verschwiegenheit Verpflichtete vor.

25.02.2019, Montag 14:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Informationstechnologierecht
Referent/Moderation:
RA Dr. Thomas Lapp, Frankfurt am Main
Ort:
InterCity Hotel, Herweghstraße 51, 18055 Rostock
Bemerkung:

Seminar-Nr. 2019_02_25a

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