Fachanwaltslehrgang Informationstechnolgierecht

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Sicherheit der Informationstechnologien, Technische Grundlagen, Recht der elektronischen Signaturen, Berufsspezifische Regelungen

Aktuell läuft der Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht der deutschen anwaltakademie mit der davit, Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein.

Dr. Thomas Lapp wird am 27. und 28. Mai die Themen Sicherheit der Informationstechnologien, Technische Grundlagen, Recht der elektronischen Signaturen, Berufsspezifische Regelungen vortragen.

Gerade die elektronischen Signaturen, elektronischen Siegel und anderen Vertrauensdienste haben durch die Pandemie und die dadurch bedingten Beschränkung der persönlichen Kontakte immer mehr Einsatzbereiche gefunden. Dazu beigetragen hat auch die EIDAS VO (910/2014 der EU). Mit dieser Verordnung, die seit 2017 in Kraft ist, wurden neue Möglichkeiten geschaffen, durch die ganz neue Geschäftsmodelle entstanden sind.