Steuererklärung elektronisch – Rechtsfragen im Deutschlandfunk

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Steuererklärung auf elektronisch

Deutschlandfunk: Marktplatz 19.1.2017 ab 10:10 mit Dr. Thomas Lapp

Ab diesem Jahr soll die elektronische Steuererklärung nicht nur der Finanzverwaltung, sondern auch den steuerpflichtigen Bürgern Erleichterungen bringen. Steuererklärungen sollen elektronisch abgegeben werden. Dabei spielen eine Fülle von rechtlichen und praktischen Fragen eine Rolle, die in der Sendung Marktplatz des Deutschlandfunk am 19.1.2017 mit Dr. Thomas Lapp und anderen Experten erörtert werden.

Themen

Insbesondere die IT-rechtlichen Fragestellungen werden von Dr. Thomas Lapp behandelt. Dabei geht es um Datenschutzrecht, Datensicherheit, IT-Sicherheit.

Papier und Stift werden ersetzt

Steuererklärungen auf Papier abzugeben, ist scheinbar einfach. Papier ist seit Jahren bewährt ausfallsicher, auch Schreibgeräte sind leicht verfügbar. Demgegenüber müssen bei elektronischen Erklärungen mehrere technische Komponenten erfolgreich zusammenwirken. Neben den zentralen Servern und der entsprechenden Software der Finanzverwaltung ist dies das Internet, der jeweilige PC des Steuerpflichtigen, die darauf installierte Software und die Signaturkarte bzw. anderen Authentifizierungsinstrumente. Es gibt keine zentrale Wartung oder Hotline für diese unterschiedlichen Elemente, was eine Fehlersuche im Einzelfall aufwendig machen kann.

Differenzierte Abwägung

Die langjährige Gewöhnung an Papier und Stift darf jedoch den Blick auf eine differenzierte Betrachtung der Vor- und Nachteile nicht verstellen. Auch Papier kann verloren gehen und sicher hat jeder Steuerformulare schon mehrfach ausgefüllt, weil die erste Fassung nicht mehr auffindbar verlegt worden war. Elektronische Verfahren bieten Vorteile in mehrerlei Hinsicht, die in der Summe die damit verbundenen Nachteile mehr als aufwiegen. Die Gefahr des Verlustes ist bei elektronischen Unterlagen nicht unbedingt größer als bei Papier. Das Stadtarchiv in Köln und die beim Elbe-Hochwasser zerstörten Grundbuchakten sind nur spektakuläre Beispiele, dass auch Papier empfindlich ist.

Elektronische Unterlagen können mit Volltextsuche auf modernen Datenträgern deutlich schneller gefunden werden, als entsprechende Papiere im mehr oder weniger gut geordneten Büro.

Hacker und Cyberangriffe

Auch die Gefährdung durch Hacker und Cyberangriffe bedarf einer differenzierten Betrachtung. Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Systeme sind als sehr sicher einzustufen. Kritischer Faktor ist der PC beim einzelnen Steuerpflichtigen. Dessen Sicherheit ist jedoch nicht eine Frage der elektronischen Steuererklärung. Vielmehr für die elektronische Steuererklärung nur dazu, dass die Sicherheit des PC in den Fokus gerückt wird. In der Regel werden die relevanten Daten ohnehin bereits auf dem PC vorhanden sein.

Intelligente Formulare

Vorteil der elektronischen Abgabe ist, dass nicht nur eine Hilfe bereitsteht, sondern auch die Plausibiltät der Eingaben geprüft werden kann. Die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten/Belege können bei dem Belegabruf elektronisch bereitgestellt werden. An allen Stellen im Formular sind dann die im Vorjahr eingetragenen Werte eingestellt. Damit wird man an alle Felder erinnert, in denen man im Vorjahr Werte eingetragen hat. Die neuen Werte kann diese Funktion aber nicht liefern, diese muss der Nutzer selbst eintragen.

Deutschlandfunk Programm 19.1.2017

Informationen zur Sendung, Link zu Hörerfragen