Videokonferenzen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

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Einsatz der Videokonferenz in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Fortbildungsveranstaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit Hessen

Videokonferenzen sind bereits seit längerem mögliche Formate für die mündliche Verhandlung vor Gericht. Die gesetzlichen Regelungen haben lange ein Schattendasein geführt. Im Zuge der Pandemie kam es bei den verschiedenen Gerichtsbarkeiten vermehrt zum Einsatz der Videokonferenzen. Inzwischen geht die Entwicklung wieder zurück und die mündliche Verhandlung in Präsenz bestimmt das Geschehen.

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten

Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterrinnen hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten die Besorgnis zum Ausdruck gebracht, das Gericht könnte „es, um die erforderliche Überzeugungsgewissheit zu gewinnen, als unverzicht-
bar erachte(n), sich einen persönlichen Eindruck von einem Beteiligten im Gerichtssaal zu verschaffen“,
was durch eine Verhandlung per Videokonferenz nicht möglich sei. Die Auffassung, aus dem persönlichen Eindruck von Prozessbeteiligten oder Zeugen in der mündlichen Verhandlung vor Gericht könne man auf die Glaubwürdigkeit der Personen schließen und dadurch die Wahrheit erkennen, ist weit verbreitet, berücksichtigt aber kaum die Komplexität der Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Angaben von Menschen vor Gericht.

Technische Ausstattung

Die grundsätzlich positive Stellungnahme weist im Übrigen auf die fehlende Ausstattung der Gerichte für dieDurchführung mündlicher Verhandlung mittels Videokonferenztechnik hin. Die ausreichende technische Ausstattung der Gerichte und der Verfahrensbeteiligten ist tatsächlich zentrales Element einer sinnvollen mündlichen Verhandlung mittels Videokonferenztechnik.