Was bedeutet das neue Datenschutzrecht für Unternehmen?

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DS-GVO und BDSG für Unternehmen

Das neue europäische Datenschutzrecht ist seit 25.05.2018 in Kraft und bringt mit DS-GVO und BDSG (neu) neue Anforderungen für Unternehmen mit sich.

Gegenstand der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Dieser Schutz der natürlichen Personen ist ein Grundrecht und in Art. 8 der Grundrechte Charta der Europäischen Union ausdrücklich verankert.

Die neuen, europaweit geltenden Regelungen, sollen auch dem freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union dienen, in dem sie einheitliche Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten schaffen. Viele Unternehmen nehmen erstmals den Schutz der personenbezogenen Daten von Mitarbeitern, Kunden und anderen Menschen ernst. Andere Unternehmen haben schon vor Inkrafttreten der neuen Regelungen die Vorgaben des Datenschutzes beachtet. Alle Unternehmen müssen sich auf die neuen Regelungen einstellen. Einige Fragen sind noch nicht zu beantworten, sondern werden erst in der Zukunft geklärt werden können.

Im Vortrag beim Gewerbeverein Dietzenbach e.V. wird Dr. Thomas Lapp die wichtigsten Fragen für Unternehmen im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzrecht behandeln:

  •     Überblick über die Neuerungen durch die DSGVO
  •     Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden?
  •     Muss ein Verarbeitungsverzeichnis erstellen werden?
  •     Welche Folgen ergeben sich für Betriebsvereinbarungen und beim Arbeitnehmerdatenschutz?
  •     Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die DSGVO und wer haftet gegebenenfalls?
  •     Fragen und Antworten