Wikipedia: WikiDACH/2017

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Wikipedia: WikiDACH/2017

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Urheberrecht und Wettbewerbsrecht für Autoren der Wikipedia

Vortrag von Dr. Thomas Lapp

Urheberrecht

Texte, Grafiken und Bilder sind urheberrechtlich geschützte Werke können auch in einem Onlinelexikon wie der Wikipedia nur mit Zustimmung der jeweils berechtigten Person verwendet werden. Das Urheberrecht entsteht mit der Schaffung des Werks und Urheber oder Berechtigte sind nicht verpflichtet, das Werk mit Urheberrechtsangaben zu versehen. In Deutschland sind die Werke automatisch und ohne weiteres geschützt. Wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen will, beispielsweise in der Wikipedia oder aber auch auf Webseiten oder in anderem Zusammenhang, muss sich die dafür erforderlichen Nutzungsrechte beschaffen.

Inhalte der Wikipedia liegen der Creative Commons Lizenz und können grundsätzlich in deren Rahmen  verwendet werden. Das gilt allerdings nur, wenn die berechtigten Personen auch der Verwendung in der Wikipedia zugestimmt haben. Werden Bilder oder Texte unter Verletzung von Urheberrecht von Autoren in die Wikipedia eingestellt, können auch die Nutzer keine Rechte an diesen Werken erlangen.

Wettbewerbsrecht

Es gibt keinen rechtsfreien Raum, daher unterliegen Beiträge in der Wikipedia auch dem Wettbewerbsrecht. Wer Produkte oder Dienstleistungen anbietet, muss stets das Gebot der Trennung zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt beachten.

 

Zeit und Raum werden am ersten Konferenztag festgelegt

 

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