Anwalt als Mediator und Schlichter

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Anwaltsausbildung

In der Referendarausbildung wird das Studium der Rechtswissenschaften ergänzt durch Einblicke in die Praxis. Vordergrund steht dabei die Befähigung zum Richteramt, in zweiter Linie Vorbereitung auf Tätigkeiten als Staatsanwalt oder Verwaltungsjuristen. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main ergänzt die Ausbildung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch anwaltsspezifische Onlinelehrgänge. Mein Thema im Rahmen dieser Lehrgänge ist die Tätigkeit als Mediator und Schlichter.

Mediation

Mediation ist ein wichtiges Element zur Bearbeitung und Lösung von Konflikten in unterschiedlichen Bereichen. Mediation ist eine Ergänzung der klassischen anwaltlichen Tätigkeiten. Vor Gericht ist man wie auf hoher See sprichwörtlich in Gottes Hand. Wenn man sein Schicksal selbst in die Hand nehmen will, ist ein Verfahren der eigenverantwortlichen Konfliktbearbeitung wie Mediation besser geeignet. Im Rechtsstreit vor Gericht kann man sein Recht durchsetzen, Ansprüche geltend. Rechtsstreitigkeiten dauern oft lange und enden nicht immer wie gewünscht, sondern häufig im Kompromissen. Wer seine Ziele erreichen bzw. seine Interessen verwirklichen möchte, ist mit konsensualen Verfahren erfolgreicher.

Schlichtung

Schlichtung ist ein ebenfalls häufig genutztes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Eigenverantwortung der Parteien im Vordergrund stehen. Allerdings wird der Schlichter – anders als ein Mediator – am Ende einen Vorschlag zur Streitbeilegung unterbreiten, den die Parteien annehmen können, aber nicht müssen.

anwaltliche Tätigkeit

Kenntnisse der beiden Verfahren sind in der anwaltlichen Tätigkeit unerlässlich. Anwälte mit einer Ausbildung in Mediation können als Mediatoren oder Schlichter tätig sein, aber auch die Parteien in Mediation oder Schlichtung begleiten.

Ausbildung

Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren sind im MediationsG und der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren (Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung – ZMediatAusbV) geregelt. Danach wird eine Ausbildung von 130 Stunden sowie mehrere durchgeführte Mediationen mit anschließender Supervision gefordert. Dies ist ausdrücklich als Mindeststandard für die Ausbildung gedacht.

Eine gute Ausbildung richtet sich nach den Anforderungen des Qualitätsverbund Mediation QVM GmbH, die auch Zertifizierung zum QVM Mediator anbietet.