Datenschutz in der digitalisierten Anwaltskanzlei

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Datenschutz in der digitalisierten Anwaltskanzlei

Deutscher KanzleiManagementTag 2018

DSGVO & BDSG – wie sind die Anforderungen ab 25.05.2018 in der Anwaltskanzlei umzusetzen?

Der Kanzlei Managementtag der Arbeitsgemeinschaft Kanzleimanagement  im Deutschen Anwaltverein steht in diesem Jahr unter dem Motto „Datenschutz in der digitalisierten Anwaltskanzlei – Aktuelles, Ausflüge, Anwendungen“. Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können sich den Anforderungen der Datenschutz Grundverordnung und des neuen BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nicht entziehen und müssen die Regelungen ab 25.05.2018 beherzigen und im Alltag umsetzen.

Das Versprechen, die persönlichen Informationen zu schützen, lässt sich erstmals im Eid des Hippokrates finden. Nicht nur für die Ärzte, auch für Rechtsanwälte ist die berufliche Verschwiegenheit ein essenzielles Versprechen Grund für den Berufsstand charakteristisch. Anwälte könnten sich dadurch von anderen, konkurrierenden Beratern ab.

Das Datenschutzrecht hat sich in seinen Anfängen unabhängig von den beruflichen Verschwiegenheitspflichten entwickelt und diese nicht weiter beachtet. Daher gab es einige Gründe, warum Anwälte sich dem Bundesdatenschutzgesetz nicht unterwerfen wollten.

Die EU Datenschutz Grundverordnung und das neue und das Datenschutzgesetz berücksichtigen die Besonderheiten der Beziehung zwischen Anwalt und Mandant und sind daher in der Anwaltskanzlei umzusetzen. Dr. Thomas Lapp wird in seinem Vortrag darstellen, welche Maßnahmen in den Anwaltskanzleien vorgenommen werden müssen.

 

Agenda der Veranstaltung und Link zur Anmeldung finden Sie hier.