Unternehmerfrühstück – DSGVO
— 26. März 2018 Kommentare deaktiviert für Unternehmerfrühstück – DSGVO 78Unternehmerfrühstück über die DSGVO
Noch ein Monat bis zum letzten Tag des alten Datenschutzrechts in Deutschland und Europa. Unternehmer aus Rödermark nehmen dies zum Anlass, bei einem gemeinsamen Frühstück über die Herausforderungen der Neuregelung durch die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu diskutieren.
Nicht alles neu, aber alles anders
EU-DSGVO und neues BDSG krempeln den bestehenden Datenschutz nicht völlig um, führen aber in allen Bereichen zu Veränderungen, die zumindest eine Anpassung der aktuellen Verfahren notwendig machen.
Auftragsverarbeitung
Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG wird ersetzt durch die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Damit ergeben sich andere Anforderungen an die Verträge und alle Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung müssen ersetzt werden durch Verträge zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28.
Datenschutzbeauftragte
Nach wie vor sind Datenschutzbeauftragte im Unternehmen zu bestellen. die DSGVO schreibt in weniger Fällen die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor, als dies aktuelle BDSG vorsieht. Allerdings hat der deutsche Gesetzgeber von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die bisher bestehende Regelung im neuen BDSG vorzuschreiben. In Deutschland sind also nach wie vor Unternehmen verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, sofern eine Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erforderlich ist.
Veranstalter und weitere Info: Wirtschaftsförderung Rödermark –