Urheberrecht in der Informationstechnologie
— 7. März 2021 Kommentare deaktiviert für Urheberrecht in der Informationstechnologie 24Urheberrecht in der Informationstechnologie
Urheberrechtliche Fragestellungen sind in der Informationstechnologie, insbesondere bei Herstellung, Vertrieb und Erwerb von Software, Apps und anderen digitalen Inhalten relevant.
Themen:
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Urheberrechtsschutz von Computerprogrammen, Software
Welche Anforderungen an die Schutzfähigkeit von Software werden gestellt? Wann ist eine eigene schöpferische Leistung gegeben?
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Zustimmungsbedürftige Handlungen bei Software
Was darf der Anwender mit der Software machen? Welche Grenzen bestehen?
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Rechtsschutz von Datenbanken und Datenbankwerken
Inwieweit sind Datenbankwerke urheberrechtlich geschützt und wann besteht die ausreichende Schöpfungshöhe? Welcher Rechtsschutz besteht bei Datenbanken, die zwar keine geistige Schöpfung sind, aber erhebliche Investitionen gefordert haben?
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Rechtsschutz von Open Source Software
Wie ist Open Source Software geschützt? Besteht Rechtsschutz auch bei Bearbeitungen von Open Source Software?
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Kombination von Open Source Software und proprietärer Software
Kaum ein Softwareunternehmen kommt heute ohne Open Source Software aus. Wie kann man den Vertrieb von eigene Software mit Open Source Software so verknüpfen, dass die eigene Software nicht unter die Open Source Lizenz gestellt werden muss?
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Softwareverträge, Einräumung von Nutzungsrechten
Wie sind Verträge über Software insbesondere aus urheberrechtlicher Sicht zu gestalten? Welche Nutzungsrechte sind einzuräumen?
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außergerichtliche Streitbeilegung, Mediation
Vor Gericht und auf hoher sie ist man in Gottes Hand. Wie kann man Auseinandersetzung außergerichtlich führen und zum wirtschaftlich sinnvollen Ergebnis kommen? Inwieweit kann Mediation bei urheberrechtlichen Auseinandersetzungen helfen?
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Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen
Wenn nichts mehr geht und man vor Gericht streiten muss – wie kann man seine Rechte durchsetzen und was ist dabei zu beachten?
Referent: Dr. Thomas Lapp
Rechtsanwalt und zertifizierter Mediator, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Vorstandsmitglied des EDV Gerichtstages, der davit – AG Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein, Lehrbeauftragter der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und der Goethe-Universität Frankfurt am Main. Partner der IT-Kanzlei dr-lapp.de GbR, Frankfurt am Main.