Wem gehören die Daten? – Brauchen wir ein neues immaterielles Recht?

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Wem gehören die Daten? – Brauchen wir ein neues immaterielles Recht?

EDV-Gerichtstag 2019

Daten, so ist immer wieder zu hören, sind das Gold unserer Zeit. Viele Menschen geben persönliche Daten unbedacht oder auch bedingt vorsätzlich preis, um gewünschte Leistungen im Internet kostenlos zu erhalten – sie bezahlen mit ihren Daten, die kommerziell weiterverwendet werden. In der Wirtschaft entstehen an zahllosen Stellen Daten, die über Geschäfte oder Produktionsabläufe Auskunft geben. Sie dienen der Buchführung, der Überwachung und Optimierung von Prozessen, und auch sie sind häufig Gold wert. Aber wem gehören die Daten? Ein Eigentumsrecht an Daten gibt es nicht. Daten können lediglich als eigentumsähnliches Recht eingestuft und dann als sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB geschützt werden. In einer komplizierten Geschäftswelt der Finanzierung von Produktionsmitteln mit Krediten oder Leasingmodellen hilft auch nicht mehr die Vorstellung, dass die Daten demjenigen gehören, dem das Eigentum an dem jeweiligen Datenträger zusteht. Es ist daher in der Politik und in der Rechtswissenschaft eine Diskussion um die Frage entstanden, ob es der Schaffung eines eigentumsähnlichen Immaterialgüterrechts für Daten bedarf, oder ob das bisherige Instrumentarium des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes einschließlich des Rechts der informationellen Selbstbestimmung und des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen inklusive des gewerblichen Rechtsschutzes in Verbindung mit den Möglichkeiten der Vertragsfreiheit ausreichend ist. Hierzu werden die beiden Referenten die jeweils unterschiedliche Positionen vertreten anschließend mit den Teilnehmern des Arbeitskreises in eine Diskussion eintreten.

Der Arbeitskreis findet mit Unterstützung der davit, AG Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein statt.

Referenten:

Prof. Dr. em. Karl-Heinz Fezer, Ordinarius a.D. für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Gewerblichen Rechtsschutz und Wirtschaftsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Sektion Politik – Recht – Wirtschaft an der Universität Konstanz, Honorarprofessor an der Juristenfakultät der Universität Leipzig Hans Steege, Dipl.-Jur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Hannover
Moderation:
Dr. Ralf Köbler, Präsident des Landgerichts Darmstadt Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und Mediator, IT-Kanzlei dr-lapp.de, Frankfurt