Steuererklärung elektronisch

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Steuererklärung elektronisch erledigen

Deutschlandfunk: Marktplatz vom 19.1.2017 mit Dr. Thomas Lapp

Ab diesem Jahr soll die elektronische Steuererklärung nicht nur der Finanzverwaltung, sondern auch den steuerpflichtigen Bürgern Erleichterungen bringen. Steuererklärungen sollen elektronisch abgegeben werden können. Dabei spielen eine Fülle von rechtlichen und praktischen Fragen eine Rolle, die in der Sendung Marktplatz des Deutschlandfunk am 19.1.2017 mit Dr. Thomas Lapp und anderen Experten erörtert wurden.

Themen

Insbesondere die IT-rechtlichen Fragestellungen werden von Dr. Thomas Lapp behandelt. Dabei geht es um Datenschutzrecht, Datensicherheit, IT-Sicherheit.

Papier und Stift werden ersetzt

Steuererklärungen auf Papier abzugeben, ist scheinbar einfach. Papier ist seit Jahren bewährt ausfallsicher, auch Schreibgeräte sind leicht verfügbar. Demgegenüber müssen bei elektronischen Erklärungen mehrere technische Komponenten erfolgreich zusammenwirken. Beim Steuerpflichtigen muss eine stabile Internetverbindung vorhanden sein, der jeweilige PC, die darauf installierte Software und die Signaturkarte bzw. anderen Authentifizierungsinstrumente müssen vorhanden sein und funktionieren. Es gibt keine zentrale Wartung oder Hotline für diese unterschiedlichen Elemente, was eine Fehlersuche im Einzelfall aufwendig machen kann. Ruft man eine Hotline an, wird man nicht selten wegen Unzuständigkeit weitergereicht.

Differenzierte Abwägung

Die langjährige Gewöhnung an Papier und Stift darf jedoch den Blick auf eine differenzierte Betrachtung der Vor- und Nachteile nicht verstellen. Auch Papier kann verloren gehen und sicher hat jeder Steuerformulare schon mehrfach ausgefüllt, weil die erste Fassung nicht mehr auffindbar verlegt worden war. Das Stadtarchiv in Köln und die beim Elbe-Hochwasser zerstörten Grundbuchakten sind nur spektakuläre Beispiele, dass auch Papier empfindlich ist. Elektronische Verfahren bieten Vorteile in mehrerlei Hinsicht, die in der Summe die damit verbundenen Nachteile mehr als aufwiegen können. Elektronische Unterlagen können mit Volltextsuche auf modernen Datenträgern deutlich schneller gefunden werden, als entsprechende Papiere im mehr oder weniger gut geordneten Büro.Die Gefahr des Verlustes ist bei elektronischen Unterlagen nicht unbedingt größer als bei Papier.

Unterschiedliche Authentifizierungsmöglichkeiten

Bei der Nutzung von Elster sind verschiedene Wege möglich, mit denen der jeweilige Anwender sich persönlich legitimieren kann (Authentifizierung). In der Handhabung am einfachsten ist es für den Anwender, eine Zertifikatsdatei auf seinem Computer zu speichern und sich damit nach Eingabe der zugehörigen PIN zur Authentifizierung. Nachteil dieser Lösung ist, dass jeder, der Zugriff auf den Computer hat, diese Datei unbemerkt kopieren und anschließend (wenn er die PIN herausgefunden hat) auch nutzen kann. Diesen Nachteil vermeidet ein Sicherheitsstick, auf dem die Zertifikatsdatei gespeichert wird. Diesen USB-Stick kann der Nutzer nach der Verwendung vom PC trennen und sicher verwahren. Noch sicherer ist die Verwendung einer Signaturkarte nach dem Signaturgesetz. Im Signaturgesetz sind recht hohe Anforderungen an die Sicherheit dieser Karten formuliert, die einen Missbrauch sehr unwahrscheinlich machen. Allerdings ist dies auch die teuerste Lösung, da neben der Signaturkarte auch noch ein Lesegerät und Software erforderlich sind.

Hacker und Cyberangriffe

Auch die Gefährdung durch Hacker und Cyberangriffe bedarf einer differenzierten Betrachtung. Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten Systeme sind als sehr sicher einzustufen. Kritischer Faktor ist der PC beim einzelnen Steuerpflichtigen. Dessen Sicherheit ist jedoch nicht eine Frage der elektronischen Steuererklärung. Vielmehr für die elektronische Steuererklärung nur dazu, dass die Sicherheit des PC in den Fokus gerückt wird. In der Regel werden die relevanten Daten ohnehin bereits auf dem PC vorhanden sein.

Intelligente Formulare

Vorteil der elektronischen Abgabe ist, dass nicht nur eine Hilfe bereitsteht, sondern auch die Plausibiltät der Eingaben geprüft werden kann. Die bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten/Belege können bei dem Belegabruf elektronisch bereitgestellt werden. An allen Stellen im Formular sind dann die im Vorjahr eingetragenen Werte eingestellt. Damit wird man an alle Felder erinnert, in denen man im Vorjahr Werte eingetragen hat. Die neuen Werte kann diese Funktion aber nicht liefern, diese muss der Nutzer selbst eintragen.

Vorausgefüllte Steuererklärung
Ein neuer Service der Finanzverwaltung ist die vorausgefüllte Steuererklärung. Daten, die der Finanzverwaltung bereits bekannt sind, werden dabei automatisch in das Formular übertragen. Dies können Lohnsteuerdaten sein. Es kommt aber auch andere Daten in Betracht. Auf jeden Fall musste Nutzer prüfen, ob die vorausgefüllte Steuererklärung vollständig ist, da mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle Vorgänge bereits dem Finanzamt gemeldet sind. Auch soweit Arbeitgeber, Banken, Versicherungen etc. Angaben gemacht haben, die in die Steuererklärung übernommen wurden, muss der Steuerpflichtige die Zahlen auf jeden Fall prüfen. Es ist also eine Arbeitserleichterung, aber nicht mehr.

Sendung mit Trailer

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