Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verbessern
— 4. September 2025 0 7Einrichtung des beA ist nicht sinnvoll gelöst
Der Bundesgerichtshof hat die Vorgehensweise bei Einrichtung neuer besondere elektronische Anwaltspostfächer kritisiert. Seither haben die Rechtsanwaltskammern das Vorgehen geändert, nach wie vor fehlt aber ein sinnvolles Verfahren, das vor allem den Anforderungen des sicheren elektronischen Rechtsverkehrs und dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in eine funktionsfähige Rechtspflege Rechnung trägt.
Wenn ein neues Postfach für Berufsanfänger, weitere Kanzleien oder Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet wird, ist dieses im Rechtsanwaltsverzeichnis verfügbar und für Posteingänge erreichbar, bevor die Inhaber des Postfachs darauf zugreifen können. Der Zeitraum ist verkürzt worden, allerdings muss eine sinnvolle Vorgehensweise dafür sorgen, dass Postfächer erst dann erreichbar sind und im Verzeichnis aufgeführt werden, wenn die Inhaber des Postfachs auch zugreifen können.
Dafür habe ich einen Antrag für die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main gestellt, der am 5.11.2025 in der Kammerversammlung behandelt werden soll. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main bitte ich, diesen Antrag ausdrücklich gegenüber der Rechtsanwaltskammer zu unterstützen.
Hier finden Sie den Antrag:

