Der Anwalt als Mediator und Schlichter
— 4. September 2025 0 7Mediation und Schlichtung
Mediation und Schlichtung sind Möglichkeiten der Bearbeitung von Streitigkeiten. Beide Tätigkeiten zählen zum anwaltlichen Berufsbild.
Verfahren der Streitbeilegung kann man in drei Gruppen sortieren. Man kann den Streit komplett delegieren und der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder der Schiedsgerichtsbarkeit übertragen. Bekanntlich gilt dann: „vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“
Wer sein Leben in der eigenen Hand behalten möchte, kann auf direkte Verhandlung mit den anderen Streitparteien setzen.
Es gibt auch Verfahren, in denen Eigenverantwortung im Vordergrund steht, aber ein neutraler Dritter unterstützt. Er kommt zuerst Mediation, aber auch Schlichtung, Kollaborative Praxis in Betracht.
Schlichtung
Schlichtung ist ein Verfahren zur Streitbeilegung, was häufig im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen in der Presse erwähnt wird. Auch das Verfahren Stuttgart 21 ist ein prominentes Beispiel für ein Schlichtungsverfahren. Feste Regeln für den Ablauf der Schlichtung gibt es nicht. Werden Anwälte oder Richter als Schlichter eingesetzt, verläuft die Schlichtung häufig ähnlich einem gerichtlichen Verfahren, nur ohne Urteil.
Am Ende der Schlichtung steht ein Schlichtungsspruch. Dies ist der Vorschlag der Schlichter für einen Abschluss. Daraus wird eine wirksame Vereinbarung, wenn beide Parteien zustimmen. Stimmen nicht alle Parteien zu, kommt es zu keinem Abschluss.
Mediation
Mediation ist neben Schiedsgerichtsbarkeit das einzige gesetzlich geregelte Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung. Nur bei Mediation gibt es gesetzliche Regelung zur Ausbildung.
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, das Erkenntnisse aus Psychologie und anderen Wissenschaften berücksichtigt, um zu einem für alle Parteien angemessenen und interessengerechten Ergebnis zu kommen.
Ziel der Mediation ist nicht die Entscheidung in einer Auseinandersetzung. Mediation zielt darauf ab, den Streit zu bearbeiten und dadurch zu entschärfen. Die Parteien sollen nicht auf das „Karussell der Empörung“

