Standardklauseln bei IT-Verträgen – Vortrag Fachanwaltslehrgang IT-Recht 16.4.26

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IT-Verträge: Standardklauseln, AGB-Kontrolle

Die Gestaltung von IT-Verträgen ist kein statisches Handwerk – sie ist eine Präzisionsarbeit an der Schnittstelle zwischen technischer Innovation und strenger Rechtsprechung.

Ich freue mich daher sehr, beim kommenden 42. Fachanwaltslehrgang IT-Recht (veranstaltet von der Deutschen Anwaltakademie und der davit im DAV) am 16.4.2026 erneut als Referent mitzuwirken. Mein Fokus liegt dabei auf einem Thema, das das „Herzstück“ fast jeder juristischen Auseinandersetzung im IT-Sektor bildet:

Standardklauseln und AGB-Kontrolle.

Warum Standardklauseln alles andere als „Standard“ sind

In der täglichen Beratungspraxis und meiner Arbeit als Autor des juris Praxiskommentars zum BGB (AGB-Recht) zeigt sich immer wieder: Eine Klausel, die heute noch als State-of-the-Art gilt, kann morgen schon durch eine neue Entscheidung des BGH ins Wanken geraten.

In meinem Vortrag werde ich die Teilnehmer durch die kritischen Zonen der Vertragsgestaltung führen:

  • Haftung und Gewährleistung: Wo ziehen wir die Grenze zwischen wirksamer Risikobegrenzung und unzulässiger Benachteiligung?

  • Service Level Agreements (SLAs): Wie man technische Parameter rechtssicher in AGB-Strukturen übersetzt.

  • Change Requests & Exit-Strategien: Klauseln, die oft erst am Ende der Vertragslaufzeit relevant werden, aber von Anfang an präzise definiert sein müssen.

Vertragsgestaltung mit wissenschaftlicher Expertise

Durch meine Arbeit am juris Praxiskommentar BGB, bei dem ich die AGB-Vorschriften §§ 305 – 310 BGB bearbeite, sind mir die Besonderheiten der AGB-Kontrolle und die einschlägige Rechtsprechung bekannt. Das Kommentieren der Vorschriften geht über die reine Auslegung hinaus. Die wissenschaftliche Tiefe bringe ich direkt in die Ausbildung der künftigen Fachanwaltskollegen ein. Ziel ist es, weg von starren Mustervorlagen und hin zu einer intelligenten, belastbaren Vertragsarchitektur zu kommen.

Verständliche und freundliche Sprache

Juristendeutsch wird oft kritisiert. Tatsächlich sind viele Standardklauseln sehr im Kanzleistil und im Befehlston formuliert. Man kann ohne Verlust an Klarheit verständlich formulieren. Es ist sogar möglich den Befehlston vieler Vertragsmuster durch deutlich freundlichere, trotzdem eindeutige Formulierungen zu ersetzen. Allerdings bleiben Vertragstexte immer noch Fachtexte, die nicht in leichter Sprache formuliert werden.