Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages
— 1. November 2024 0 14Öffentliche Anhörung des Rechtsauschusses am 9.10.2024
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur elektronischen Präsenzbeurkundung im Notariat
Am 9.10.2024 hatte Dr. Lapp die Gelegenheit, im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im Namen des EDV GT zu einem Gesetzentwurf zur elektronischen Beurkundung im Notariat Stellung zu nehmen. Zuvor hatte er an der Stellungnahme des EDV GT zu diesem Gesetzentwurf mitgewirkt.
Begrüßenswerte Digitalisierung
Dr. Lapp hatte in Übereinstimmung mit den übrigen Experten die weitere Digitalisierung im Notariat begrüßt. Nach aktuellem Stand können Urkunden per Videokonferenz mit qualifizierter elektronischer Signatur digital errichtet werden. Bei Präsenz der Parteien im Notariat ist heute vorgesehen, dass die – in der Regel elektronisch erstellte – Urkunde ausgedruckt, eigenhändig unterzeichnet, im Notariat beglaubigt und anschließend wieder gescannt wird. Dieser doppelte Medienbruch ist nicht mehr zeitgemäß. Ein durchgehend digitaler Prozess ist zu begrüßen.
eIDAS VO bietet alle Möglichkeiten
Die eIDAS VO, die in diesem Jahr reformiert wurde, bietet alle dafür erforderlichen Möglichkeiten. Die eleganteste Variante bestünde darin, anstelle der bisher vorgesehenen qualifizierten elektronischen Signatur der erklärenden Person eine elektronische Signatur ausreichen zu lassen. In der Papierwelt war die eigenhändige Unterschrift die schnellste und einfachste Variante, den Willen gegenüber dem Notariat kundzutun, dass die Erklärung abgegeben werden soll. Für die Urkunde allein entscheidend ist jedoch damals wie heute die qualifizierte elektronische Signatur, die im Notariat erstellt wird und die ordnungsgemäße Beurkundung darstellt. Die Menschen, die einer Erklärung im Notariat beurkunden lassen wollen, können ihre Zustimmung zur Erklärung auch in einfacher Form zum Ausdruck bringen. Dazu genügt eine elektronische Signatur. Es kann eine PIN eingegeben werden, der Scan einer Unterschrift aufgenommen werden oder auf einen Unterschriftenpad unterzeichnet werden. Die erforderlichen Regelungen finden sich ausführlich in der eIDAS Verordnung.
Sonderweg Unterschriftenpad der Bundesnotarkammer ist abzulehnen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht ein speziell für Notariate vorgesehenes System digitaler Unterschriften mit Nutzung von Unterschriftenpads der Bundesnotarkammer vor. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, der Bundesnotarkammer ein neues Geschäftsfeld zu eröffnen. Der Gesetzgeber sollte nicht in den Wettbewerb der Vertrauensdiensteanbieter nach eIDAS VO eingreifen und allen Vertrauensdiensteanbieter in die Möglichkeit geben, Notare mit entsprechender Technik zu versorgen. Es ist auch nicht sinnvoll, im deutschen Recht eigene Unterschriftensysteme speziell für Notariat zu etablieren.
Parlamentsfernsehen
Die Anhörung im Rechtsausschuss ist aufgezeichnet worden und kann hier abgerufen werden. Dr. Lapp ist bei 12:10 mit dem Eingangsstatement und anschließend bei 51:59, 1:11:03 und 1:21:00 zu hören.
Stellungnahmen zum Gesetzentwurf
Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf können hier abgerufen werden:
NJW_2024_Heft_40 und