Infopflichten zur Verbraucherschlichtung im E-Commerce

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Verbraucherschlichtung im Onlinehandel

Schon seit dem 9.1.2016 müssen Händler, die ihre Waren und Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen auf die Online Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) der EU verlinken. Bisher war die OS-Plattform  allerdings noch nicht mit Inhalten gefüllt, daher war der Hinweis wenig informativ für die Verbraucher.

Ab Montag, den 15.2.2016 soll die Online-Streitschlichtungsplattform der EU mit Inhalten gefüllt sein. Art. 14 der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO) bestimmt, dass die Online-Unternehmer einen „leicht zugänglichen“ Link auf die Online Schlichtungsplattform  für die Verbraucher einrichten müssen und zudem ihre E-Mailadresse angeben müssen.

Die Idee, die hinter dieser ODR-Plattform steht, ist es, Verbrauchern und Unternehmern aus der gesamten EU eine zentrale online erreichbare außergerichtliche Anlaufstelle zu bieten, an die sich die Parteien im Fall von Streitigkeiten über online geschlossene Kauf- oder Dienstleistungsverträge wenden können. Diese Plattform vermittelt die Streitparteien allerdings nur an die entsprechen zuständigen Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen, d.h. außergerichtliche Streitbeilegungsstelle) des jeweiligen Landes. Der deutsche Gesetzgeber hat daher parallel dazu das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) geschaffen, dessen Vorschriften größtenteils voraussichtlich am 1.4 2016 in Kraft treten. Hierin wird der gesetzliche Rahmen für Universalschlichtungsstellen der Länder und für anerkannte private Verbraucherschlichtungsstellen gesetzt. Solange diese Stellen aber noch nicht eingerichtet sind, kann die ODR-Plattform die Streitparteien nicht weitervermitteln.  Nach §§ 36, 37 VSBG sind Online-Unternehmen, die AGB verwenden oder eine Webseite unterhalten, ab nächstem Jahr verpflichtet, weitere Informationspflichten zum Thema Verbraucherschlichtung zu erfüllen.

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