Zivilrechtliche Haftung für Cybersicherheitsvorfälle – 9.10.19

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Zivilrechtliche Haftung für Cybersicherheitsvorfälle

Cybersicherheitsvorfälle sind jeweils auch mit erheblichen Schäden verbunden: unberechtigte Zahlungen, Manipulation, Verschlüsselung, Vernichtung oder unberechtigte Preisgabe von Daten, Produktionsunterbrechung etc. Neben Reputationsschaden entstehen Kosten für Wiederherstellung, fallen Umsätze aus, ist Verzugsschaden zu zahlen und werden Vertragsstrafen fällig. Wer kommt dafür auf? Täter sind oft nicht zu ermitteln und nicht selten verursachen Opfer ihrerseits Schäden bei anderen. In welchen Fällen haften Unternehmensleiter und verantwortliche Mitarbeiter persönlich? Vertragliche Haftungsklauseln helfen, Risiken zwischen Vertragspartnern angemessen zu verteilen. Daneben gibt es auch gesetzliche Haftungsfälle. D&O-Versicherungen, sowie Cyberversicherungen können Risiken begrenzen. Rechtsformen wie GmbH schützen in der Regel nur die Gesellschafter, nicht aber die handelnden Personen.

Zielgruppe: Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder, IT-Sicherheitsverantwortliche, Berater, Anwälte, Syndicusanwälte

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Uhrzeit: 12:40 – 13:00 Uhr Ort: Forum 10.1

Uhrzeit: 16:30 – 17:30 Uhr Ort: Raum Basel, NCC Mitte