Sanierungsmoderation und Mediation

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Sanierungsmoderation und Mittel der Mediation

Die Sanierungsmoderation wurde Anfang 2021 durch § 94 ff. StaRUG geschaffen und eröffnet restrukturierungsfähigen Schuldnern eine neue Möglichkeit der Restrukturierung vor einer drohenden Insolvenz. Der Sanierungsmoderator vermittelt dabei nach § 96 StaRUG zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern bei der Herbeiführung einer Lösung zur Überwindung der wirtschaftlichen oder finanziellen Schwierigkeiten. Der Schuldner muss dem Sanierungsmoderator nach § 96 StaRUG Einblick in seine Bücher und Geschäftsunterlagen gewähren und die angeforderten zweckmäßigen Auskünfte erteilen.

Restrukturierungsgericht und Sanierungsmoderator

Das Restrukturierungsgericht bestellt eine geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zum Sanierungsmoderator. Der Sanierungsmoderator hat dem Restrukturierungsgericht Bericht zu erstatten und untersteht dessen Aufsicht. Er kann vom Restrukturierungsgericht auch abberufen werden, insbesondere wenn er oder der Schuldner dies beantragen. Ein Sanierungsvergleich, den der Schuldner mit seinen Gläubigern schließt und an dem sich auch Dritte beteiligen können, kann auf Antrag des Schuldners durch das Restrukturierungsgericht bestätigt werden. Wenn das Sanierungskonzept entweder nicht schlüssig ist oder nicht von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht oder keine vernünftige Aussicht auf Erfolg hat, wird der Sanierungsvergleich nicht bestätigt. Der Sanierungsmoderator muss dazu gegenüber dem Restrukturierungsgericht Stellung nehmen.

Mediation in der Restrukturierung

Auch im Rahmen einer Restrukturierung treffen unterschiedliche Positionen der Beteiligten aufeinander. Wird über Positionen verhandelt, ist nur eine Win-Lose-Lösung möglich, bei der eine Seite nur das gewinnen kann, was die andere verliert. In einer Mediation wird der Positionsstreit überwunden und nach den dahinterliegenden Interessen und wirtschaftlichen Zielen der Beteiligten gesucht. Vor dem Hintergrund der Interessen und wirtschaftlichen Ziele können Lösungen zum gemeinsamen Vorteil erzielt werden. Im Hinblick auf die eigenen wirtschaftlichen Ziele können die Parteien auch auf Positionen verzichten, auf die sie einen klaren rechtlichen Anspruch haben, um dadurch ihre Interessen in Bereichen zu verwirklichen, in denen sie keine oder nur schwer durchsetzbar rechtliche Ansprüche besitzen. Beim typischen gerichtlichen Vergleich gilt der Grundsatz, dass ein guter Vergleich für alle Beteiligten gleich schmerzlich sein soll. Demgegenüber strebt die Mediation an, dass alle Beteiligten jeweils das vor dem Hintergrund der eigenen Interessen und wirtschaftlichen Ziele größte Stück vom Kuchen erhalten und gegebenenfalls der Kuchen auch noch vergrößert wird.

Die enge Bindung des Sanierungsmoderators an das Restrukturierungsgericht, das ihn bestellt, dem er berichtet und das ihn überwacht, gibt ihm eine besondere Stellung.

Methoden  und Vorgehensweise von Moderation und Mediation

Die Methoden von Moderation und Mediation gleichen sich in vielen Bereichen. Typischerweise wird Moderation in weniger stark eskalierten Konflikten eingesetzt, während Mediation auch in hoch eskalierten Konflikten noch gelingen kann. Moderation wird in der Regel nur solange eingesetzt, bis die Parteien ihre Zusammenarbeit ohne Mithilfe des Moderators fortsetzen können. Demgegenüber zielt die Mediation ja auf ein Ergebnis ab. Das Ergebnis muss nicht ein Vergleich im Rechtssinne sein, auch wenn anwaltlich tätige Mediatoren dies häufig anstreben. wegen der Orientierung auf das Ergebnis, den Sanierungsvergleich, ähnelt die Sanierungsmoderation stärker einer Mediation.

Die Vorgehensweise des Sanierungsmoderators kann sich im Einzelfall an den Methoden der Mediation orientieren. Gerade in stärker eskalierten Konflikten sind diese Methoden geeignet, das gegenseitige Verständnis der Beteiligten zu wecken. Die Beteiligten gehen in der Mediation über die starren Position hinaus und besprechen die gegenseitigen Interessen und wirtschaftlichen Ziele. Wenn die anderen Beteiligten nicht mehr als Feinde oder Gegner, sondern als Geschäftspartner mit nachvollziehbaren wirtschaftlichen Interessen angesehen werden, kann eine Lösung gefunden werden.

 

 

 

 

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