Datenschutz- und IT-Sicherheitsrecht

IT-Sicherheit und Datenschutz erlangen immer größere Bedeutung im Alltag von Unternehmen. Nicht zuletzt die EU-weit geltende Datenschutz-Grundverordnung, die viel beachteten Urteile des Europäischen Gerichtshofs zum Datenschutz (Schrems I und II) sowie die Veröffentlichungen über die Aktivitäten der Geheimdienste verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich mit Datenschutz und Datensicherheit zu beschäftigen. Unternehmen und insbesondere Unternehmensleitungen sind rechtlich verpflichtet, angemessene Maßnahmen für die IT-Sicherheit zu unternehmen. Werden solche Maßnahmen versäumt, kann dies bis zur persönlichen Haftung der Unternehmensleitung mit ihrem privaten Vermögen führen.

Einen ersten Eindruck der Bedrohung vermittelt anschaulich die Telekom mit ihrem Sicherheitstacho als Weltkarte.

Einen guten Überblick gibt wie jedes Jahr das BSI mit dem Lagebericht zur IT-Sicherheit, der hier abzurufen ist.

Unser Beratung umfasst insbesondere:
Datenschutzrecht, Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung, Datensicherheit, Pflichten der Unternehmensleitung nach KonTraG, GoBD, Corporate Governance, Haftung, IT-Sicherheitsrecht,  etc.