Auto-Videokameras (Dashcams) datenschutzrechtlich höchst problematisch

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Dashcams und Datenschutz

In Russland sollen sie bereits Standard sein, in Deutschland werden sie immer beliebter. Dashcams sind auf dem Armaturenbrett montierte Videokameras, die das Verkehrsgeschehen dokumentieren und den Autofahrer vor provozierten Unfällen absichern  sollen. Befürworter betonen auch, dass solche Aufzeichnungen Verkehrsteilnehmer, denen Verkehrsverstöße vorgeworfen werden, in die Lage versetzen, ihre Unschuld zu beweisen. Allerdings können solche Kameras auch als Beweismittel für Verkehrsverstöße genutzt werden, wenn die Polizei diese rechtzeitig beschlagnahmt.

SPON berichtet, dass der permanente Einsatz von Dashcams nach Ansicht des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unzulässig sei. Nunmehr hat ein Rechtsanwalt gegen das behördliche Verbot des Einsatzes  Klage erhoben. Heute hat das Verwaltungsgericht Ansbach den Datenschützern Recht gegeben. Das Gericht teilt die Bedenken und hält den Einsatz der Kameras aus Sicht des Datenschutzrechts für höchst problematisch.

Das Gericht hält es insbesondere für unzulässig, Aufnahmen mit der Absicht anzufertigen, diese später zu veröffentlichen. Dabei werden insbesondere YouTube und Facebook genannt. Auch die spätere Weitergabe an die Polizei soll kein erlaubter Zweck der Aufnahmen sein. Das erlassene Verbot zum Einsatz der Dashcam wurde dennoch aufgehoben, allerdings nur wegen eines Formfehlers. Das Gericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung der Entscheidung die Berufung  zugelassen. Die Entscheidung ist also nicht rechtskräftig.

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