IT-Recht für Sachverständige Architekten

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IT-Recht für Sachverständige für Architektenhonorare

Der elektronische Rechtsverkehr hat mit dem Jahr 2022 deutlich an Fahrt aufgenommen. Rechtsanwält*innen und andere professionelle Einreicher müssen ihre Schriftsätze und sonstigen Schreiben an die Gerichte nunmehr elektronisch einreichen. Auch die Akten werden zunehmend elektronisch geführt. Dies hat Auswirkungen nicht nur auf die Anwaltschaft, sondern auch beispielsweise auf die Sachverständigen. Sachverständige müssen sich daher mit den Themen elektronischer Akte, elektronische Dokumente, qualifizierte elektronische Signaturen, elektronische Rechtsverkehr, aber auch angrenzende Gebiete, wie Urheberrecht etc. beschäftigen. Das Institut Fortbildung Bau hat daher in den aktuellen Lehrgang auch IT Recht aufgenommen. Dabei werden folgende Themen behandelt:

  • Datenschutzrechtliche Anforderungen an Sachverständigerechtliche Anforderungen an IT-Sicherheit
  • elektronische Kommunikation mit Gerichten und Prozessbeteiligten und elektronischer Rechtsverkehr
  • elektronische Aktenführung
  • elektronische Gutachtenerstattung
  • elektronische Signaturen
    • Beweiswert elektronischer Dokumente
    • Schriftformanforderungen
  • ersetzendes Scannen von Dokumenten
  • Grundlagen des Urheberrechts
    • geschützte Werke, Ausnahmen, Zitatrecht
    • Rechte an Bildern, Akteninhalten, Datenbanken
  • Haftung

Aktuelle Entwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs, insbesondere durch die neue Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr (ERVV), wie auch die Reformbestrebungen der europäischen Kommission zur eIDAS Verordnung, insbesondere zu sicheren europäischen elektronischen Identitäten, self sovereign identity etc. werden behandelt.

Referent: Dr. Thomas Lapp, Rechtsanwalt und zertifizierter Mediator, Fachanwalt für Informationstechnologierecht