Virtuelle Verhandlungen vor Gericht

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Virtuelle Konferenz zu virtuellen Verhandlungen vor Gericht

Erfahrungen — Herausforderungen — Zukunft

In Zeiten der Pandemie wird alles virtuell. Die Beschränkungen fallen zwar nach und nach weg, aber sinnvoll bleiben sie trotzdem, auch bei Sonnenschein und gutem Wetter. Viele persönliche Treffen, Meetings, Konferenzen usw. wurden durch virtuelle Formate ersetzt und wir haben uns daran gewöhnt. Das wird von der Pandemie auf jeden Fall übrig bleiben.

Stiefmütterlich wird die virtuelle Konferenz nach wie vor vor Gericht behandelt. Seit fast 20 Jahren ist es möglich, Gerichtsverhandlungen auch über Videokonferenztechnik durchzuführen. Dabei findet die Verhandlung nach wie vor im Gerichtssaal statt. Allerdings kann das Gericht den Beteiligten (Parteien, Rechtsanwälten, Sachverständigen, Zeugen) die Teilnahme in Form einer Videokonferenz ermöglichen, um die Anreise und während der aktuellen Pandemie auch die Ansteckungsgefahr zu ersparen. Die meisten Gerichte verfügen aber höchstens über einen entsprechend ausgestatteten Sitzungssaal, der dann nur begrenzt zur Verfügung steht. Anträge von Rechtsanwälten auf mündliche Verhandlung per Videokonferenz haben selten Erfolg. Umgekehrt machen Richter die Erfahrung, dass Anwälte sich gegen die Teilnahme an Videokonferenzen wehren.

Der deutsche EDV Gerichtstag und die davit, Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologierecht im Deutschen Anwaltverein, greifen das Thema auf und haben hochkarätige Referenten und Referenten für eine virtuelle Konferenz zu virtuellen Verhandlungen gewinnen können.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unter der E-Mail-Adresse: edvgt@jura.uni-sb.de möglich.
Teilnehmer erhalten zunächst eine Anmeldebestätigung und vor Start der virtuellen Veranstaltung einen Link mit den entsprechenden Einwahldaten zur Teilnahme an der Veranstaltung.

Weitere Informationen wie das Programm und die Referenten finden Sie auch auf der Webseite des EDV-Gerichtstages unter https://www.edvgt.de/veranstaltung/veranstaltung-virtuelle-verhandlungen-vor-gericht/    Programm zum Download

Programm

Moderation: Jörn Erbguth, Dr. Thomas Lapp

Zeit Thema Name
13:45 Uhr Öffnung des virtuellen Raums,
Einwahl der Teilnehmer
14:00 Uhr Eröffnung Dr. Thomas Lapp
14:05 Uhr Videoverhandlungen beim Amtsgericht, Bedarf der Praxis; rechtliche, praktische und konzeptionelle Aspekte Karl-Heinz Volesky,

Präsident des AG Essen

14:30 Uhr Datenschutzrechtliche Fragen, technische Fragen Barbara Thiel, Landesbeauftragte für den Datenschutz
14:50 Uhr Diskussion
  Pause
15:00 Uhr Erfahrungsbericht Gesine Irskens, LG Hannover
15:15 Uhr Erfahrungen und Reformbedarf aus anwaltlicher Sicht Dipl.-Inform. Dr. jur. Marcus Werner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Vorstandsmitglied Deutscher Anwaltverein DAV e.V.
15:30 Uhr Praktische Erfahrung aus der Umsetzung bei Gericht Florian Strunk, Oberregierungsrat, Diplom Rechtspfleger, Leiter Gemeinsame IT des Hanseatischen OLG und der Hamburger Amtsgerichte
15:45 Uhr Diskussion
  Pause
16:00 Uhr Kollegialberatung und richterliche Entscheidungsfindung per Video? Prof. Dr. Uwe-Dietmar Berlit, Vors.Ri.BVerwG
16:20 Uhr Anhörungen in Betreuungs- und Unterbringungssachen – rechtliche Diskussion und technische Ansätze Dr. Ralf Köbler,

Präsident des LG Darmstadt

16:40 Uhr Diskussion
  Pause
17:00 Uhr Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglich­keiten virtueller mündlicher Verhandlungen Benedikt Windau, RiLG Oldenburg, ZPO-Blog
17:20 Uhr Virtuelle mündliche Verhandlung – de lege lata und de lege ferenda PD. Dr. Martin Fries, Ludwig-Maximilians-Universität München
17:40 Uhr Pandemie zu Open Justice Prof. Dr. Wilfried Bernhardt
17:50 Uhr Diskussion
18:00 Uhr Ende der Veranstaltung