Transparenz, Sicherheit und Qualität beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA

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Transparenz, Sicherheit und Qualität beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach beA

Die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs hat aufgrund der festgestellten Sicherheitsmängel, aber auch durch die Verzögerungen und die Art und Weise der Information durch die BRAK zu Unsicherheit und Verärgerung in der Anwaltschaft und der Öffentlichkeit geführt. Dem Ziel, elektronischen Rechtsverkehr flächendeckend und sicher einzuführen, ist dadurch mehr geschadet als genutzt worden. Allein die Verzögerungen haben in der Anwaltschaft und auch der Justiz erhebliche Schäden verursacht.

Transparenz

Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer werden spärlich zur Verfügung gestellt. Das Gutachten von secunet, mit dem die Beseitigung der 12 festgestellten betriebsverhindernden Mängel bestätigt wurde, ist nicht öffentlich zugänglich. Die Hersteller von Anwaltssoftware, die intensiv mit dem Client und der Schnittstelle gearbeitet haben und viel zur Sicherheit mitteilen könnten, sind durch Verschwiegenheitsverpflichtung und hoher Vertragsstrafen gebunden. So kann kein Vertrauen entstehen.

Sicherheit

Die moderne Kryptografie setzt nicht mehr auf die „Security by obscurity“ (Sicherheit durch „Verschleierung“) genannte Geheimhaltung des Verfahrens, die nicht nachhaltig für Sicherheit sorgen kann. Vielmehr ist das Verfahren offenzulegen, um eine breite Diskussion zu ermöglichen. Lediglich die Geheimhaltung der Schlüssel dient der Sicherheit.

Qualität

Die Qualität des besonderen elektronischen Anwaltspostfach entspricht nicht den Erwartungen. Auch wenn es besser als die Alternativen Fax, E-Mail etc. ist, ist noch einiges zu verbessern. Auch das funktioniert nur, wenn die Schwächen offen diskutiert werden können. Daher sollte eine regelmäßige Evaluation erfolgen und erkannte Fehler und Schwachstellen sollten offengelegt werden. Aus auch möglich, wegen Fehlern des beA erfolgreich Wiedereinsetzung beantragen zu können.

Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main am 02.11.2018

Für die Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main haben wir vorgeschlagen, über Transparenz, Sicherheit und Qualität beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach zu diskutieren und den Vorstand der Rechtsanwaltskammer aufzufordern, gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer auf Offenlegung der Quellcodes, transparente Information und Kommunikation zu dringen.

Unseren Antrag finden Sie hier: beA_Transparenz_Antrag_an_RAK_Ffm_

Nach der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer ist der Antrag auf die Tagesordnung der Kammerversammlung zu setzen, wenn er von 20 Mitgliedern unterstützt wird. Fristgerecht sind 20 Anträge bei der Rechtsanwaltskammer eingegangen. Auf die Diskussion über die Anträge freuen wir uns sehr.

 

 

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