Ab 1.2.2017 weitere Informationspflichten nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
— 19. Januar 2017Ab 1.2.2017 weitere Informationspflichten nach §§ 36 und 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Regeln für Unternehmer die am Streitbeilegungsverfahren teilnehmen Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter gilt für Unternehmer, die eine Webseite unterhalten und/oder AGB verwenden und sich entweder zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet haben oder sonst verpflichtet sind an einem solchen Verfahren…
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