• Ab 1.2.2017 weitere Informationspflichten nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

    Ab 1.2.2017 weitere Informationspflichten nach §§ 36 und 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) Regeln für Unternehmer die am Streitbeilegungsverfahren teilnehmen Unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter gilt für Unternehmer, die eine Webseite unterhalten und/oder AGB verwenden und sich entweder zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet haben oder sonst verpflichtet sind an einem solchen Verfahren…

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  • Vorsicht bei der Verwendung von Werbung in automatisierten Antwortmails

    Automatisierte Antwortmails mit Werbeinhalt Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15.12.2015 (VI ZR 134/15) über die Zulässigkeit von Werbung in automatisch generierten Bestätigungs-E-Mails entschieden. Die Entscheidung enthält zwei wichtige Aspekte: 1. Auch Serviceangebote, wie z.B. eine kostenlose Wetter-App des Unternehmers sind als Werbung anzusehen und daher grundsätzlich geeignet, das Persönlichkeitsrecht des Empfängers zu beeinträchtigen. 2. Bei…

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  • Infopflichten zur Verbraucherschlichtung im E-Commerce

    Verbraucherschlichtung im Onlinehandel Schon seit dem 9.1.2016 müssen Händler, die ihre Waren und Dienstleistungen online an Verbraucher verkaufen auf die Online Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) der EU verlinken. Bisher war die OS-Plattform  allerdings noch nicht mit Inhalten gefüllt, daher war der Hinweis wenig informativ für die Verbraucher. Ab Montag, den 15.2.2016 soll die Online-Streitschlichtungsplattform der EU mit…

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  • Warnung vor gefälschten Mails

    Wir haben heute die Mitteilung bekommen, dass Spam unter Angabe unserer E-Mailadresse versendet wird. Die Mail hat den Absender „anwalt@dr-lapp.de“ oder „hr@dr-lapp.de“ und enthält eine „.zip“-Datei. Diese E-Mail stammt nicht von uns. Sie wurde nicht über unseren Provider versendet, sondern über einen Computer in Bangladesh unter Verschleierung des wahren Absenders. Bitte löschen Sie die Nachricht.

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